Beschreibung
Spezielle Zange für schnelles und sicheres Anbringen der Wildmarken
Eigenschaften
- Alu-Legierung
- Haltefedern für Wildmarken
Zur Info
“Es ist verboten, wildlebende Tiere zu markieren, unabhängig davon, ob sie unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen oder nicht”. Daher erfordern alle Markierungsvorhaben eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Diese Ausnahmegenehmigung wird von den zuständigen Naturschutzverbänden (je nach Bundesland Regierungspräsidium, Bezirksregierung usw.) ausgestellt. Ausnahmegenehmigungen werden nur an Personen ausgestellt, nicht z.B. an Gruppen oder Vereine und können mit Auflagen versehen sein, z.B. Berichtspflicht an die Genehmigungsbehörde.
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